Werbeverbot für Ärzte, warum?
"Sinn und Zweck des Werbeverbots für Ärzte dient dem Schutz der Bevölkerung. Es soll das Vertrauen der Patienten darauf erhalten, dass der Arzt nicht aus Gewinnstreben bestimmte Untersuchungen vornimmt, Behandlungen vorsieht oder Medikamente verordnet. Die ärztliche Berufsausübung soll sich an medizinischen Notwendigkeiten orientieren und nicht an ökonomischen Erfolgskriterien. Werberechtliche Vorschriften in der ärztlichen Berufsordnung hat das Bundesverfassungsgericht daher mit der Maßgabe als verfassungsmäßig angesehen, dass nicht jede, sondern lediglich die berufswidrige Werbung verboten ist. Das Werbeverbot beugt einer gesundheitspolitisch unerwünschten Kommerzialisierung des Arztberufes vor. ...
(Quelle: www.bundesaerztekammer.de)