Cannabis ist allgemein vor allem wegen seiner berauschenden Wirkung bekannt. Dafür verantwortlich ist der Inhaltsstoff THC, der psychoaktiv wirkt. Bereits seit längerer Zeit wird Cannabis aber nicht nur zum „High werden“ verwendet, sondern auch zu medizinischen Zwecken eingesetzt. Bislang war es allerdings illegal, sich Cannabisprodukte etwa zur Schmerzlinderung zu besorgen und dies zu konsumieren. Mittlerweile findet diesbezüglich ein Wandel statt, und es wird immer mehr medizinisches Cannabis nach ärztlicher Verordnung in Apotheken abgegeben. Unter welchen Umständen erhalten Patienten medizinisches Cannabis?
In Deutschland ist es möglich, medizinisches Cannabis vom Arzt verschrieben zu bekommen, wenn bestimmte Konditionen erfüllt werden. Seit 2017 können Patienten ihren behandelnden Arzt aufsuchen und darum ersuchen, ein entsprechendes Rezept ausgestellt zu bekommen. Ganz so einfach ist es aber nicht, das THC-haltige Produkt auf ärztliche Verordnung zu erhalten. Der Gesetzgeber legt diesbezüglich fest, dass ein Verschreiben nur dann zulässig ist, wenn alle anderen gängigen Therapiemaßnahmen keinen Erfolg gezeigt haben. Außerdem muss durch die legale Einnahme von Cannabis eine deutliche Verbesserung des Zustands der betreffenden Person erreicht werden. Insbesondere Schmerzpatienten profitieren von dieser Regelung: Konnten die Beschwerden nicht mithilfe herkömmlicher Behandlungen und Medikamente gelindert werden, kann medizinisches Cannabis zum gewünschten Erfolg führen und etwa bei Multipler Sklerose, Rheuma, Nervenschmerzen oder Krebserkrankungen eine deutliche Linderung bedeuten.
Werden Cannabisprodukte vom Arzt verschrieben, da sie aus medizinischer Sicht erforderlich sind, ist es sehr wahrscheinlich, dass die jeweilige Krankenkasse die Kosten hierfür übernimmt. Allerdings gilt dies nur dann, wenn eine tatsächliche Notwendigkeit für die medizinische Anwendung von Cannabis besteht. Diese wird von der Krankenkasse eingehend geprüft, bevor eine Kostenübernahme erfolgt oder abgelehnt wird. Statistiken zeigen aber, dass eine Verordnung durch einen Facharzt in den meisten Fällen auch eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zur Folge hat. Das in Deutschland ärztlich verschriebene Cannabis stammt übrigens nach wie vor fast ausschließlich aus Importen. Zwar wurden auch hierzulande mittlerweile Cannabisplantagen angelegt, um eigene Pflanzen zu ziehen und Cannabisprodukte in medizinischer Qualität zu erzeugen; die Ernten ließen aber bislang zu wünschen übrig. Aus diesem Grund wird noch immer auf den Import gesetzt, auch wenn parallel ein verstärkter Selbstanbau im Fokus stehen soll.
Wenn es darum geht, medizinisches Cannabis zu verordnen, stehen mehrere Darreichungsformen zur Auswahl. Klassischerweise werden die getrockneten Blüten der Pflanze geraucht – handelt es sich aber um ein Medizinprodukt, empfehlen Ärzte, die Blüten mithilfe eines speziellen Verdampfers zu konsumieren, um die Atemwege zu entlasten. Es ist darüber hinaus auch möglich, die Blüten als Tee zuzubereiten und diesen zu trinken. Aktuell sind in Deutschland drei Cannabissprays offiziell zugelassen, die wahlweise in die Nase oder in die Mundhöhle gesprüht werden und dort ihre Wirkung entfalten. Alternativ kann der Wirkstoff in Kapselform zugeführt werden. Entsprechende Präparate enthalten meist die synthetische THC-Variante Nabilon. Für die äußere sowie die innere Anwendung stehen Cannabisöl bereit, in denen CBD und THC sowie weitere chemische Verbindungen wirken. Welche Darreichungsform und welches Produkt sich am besten eignen, hängt vom Einzelfall ab und kann zusammen mit dem Patienten ermittelt werden.